... darauf sollten Sie bei der Verlegung achten Im Sinne des Niedrigenergiehausstandards sollte ein U-Wert von < 0,15 W/m²K erreicht werden. Unter den Dämmelementen ist eine geeignete Dampfbremse zu verlegen. Ob darauf verzichtet werden kann, ist durch eine bauphysikalische Berechnung nachzuweisen. Zur Vermeidung von Wärmebrücken (Wärmeverlusten in den Randbereichen) sind Mauerbänke, Giebelwände und sonstige aufgehende Bauteile entsprechend zu dämmen. Die Dachbodendämmplatten bzw. die Dachbodendämmelemente (bei einlagiger Verlegung) müssen planeben auf dem Untergrund aufliegen. Eventuell vorhandene Bodenunebenheiten sind vor dem Verlegen der Dämmung mit geeignetem Schüttmaterial auszugleichen. Die Verlegung der Platten bzw. Elemente erfolgt stoßversetzt und im Verband. Dabei ist auf einen entsprechenden Fugenversatz, von mind. 40 cm, zu achten. Werkzeuge für den Zuschnitt sind Fuchsschwanz und Handkreissäge.
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